1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Beratungsleistungen und sonstige Dienstleistungen, die zwischen der VANTAGE Growth Consulting GmbH, Kurfürstendamm 21, 10719 Berlin (nachfolgend „VANTAGE“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) geschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, VANTAGE stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, d.h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung der im jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag vereinbarten Beratungs- und Unterstützungsleistungen durch VANTAGE. Dies umfasst insbesondere Strategieberatung, Prozessoptimierung, Begleitung bei der Skalierung sowie Interims-Management-Leistungen.
VANTAGE erbringt die Leistungen als Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Die Leistungen von VANTAGE gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Analysen, Empfehlungen oder Umsetzungsschritte durchgeführt wurden.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist zur angemessenen Mitwirkung verpflichtet. Er wird VANTAGE insbesondere alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen, Daten und Informationen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen. Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm benannten Ansprechpartner über die notwendigen Entscheidungsbefugnisse verfügen.
Unterlässt der Kunde eine ihm obliegende Mitwirkung trotz Aufforderung und Fristsetzung, ist VANTAGE zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. In diesem Fall kann VANTAGE die vereinbarte Vergütung verlangen, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach den im Einzelvertrag getroffenen Vereinbarungen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen von VANTAGE sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
VANTAGE ist berechtigt, angemessene Vorschüsse auf die Vergütung zu verlangen oder Zwischenrechnungen über bereits erbrachte Teilleistungen zu stellen. Bei Zahlungsverzug ist VANTAGE berechtigt, die weitere Ausführung des Auftrags bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.
5. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Sämtliche von VANTAGE im Rahmen des Auftrags erstellten Berichte, Pläne, Entwürfe, Aufstellungen und Berechnungen bleiben geistiges Eigentum von VANTAGE. Der Kunde erhält an diesen Ergebnissen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für seine eigenen geschäftlichen Zwecke. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Veröffentlichung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von VANTAGE.
VANTAGE behält sich das Recht vor, die im Rahmen des Projekts gewonnenen allgemeinen Erkenntnisse und Methoden unter Wahrung der Vertraulichkeit für andere Projekte zu nutzen.
6. Haftung
VANTAGE haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Für einfache Fahrlässigkeit haftet VANTAGE nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
In Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Betriebsunterbrechungen, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
7. Vertraulichkeit
VANTAGE verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung besteht auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus fort.
8. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen.